ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ Beuchen 31, 63916 Amorbach  

1. Leistungen und Geltung der Bedingung  

1.1        Scholli’s Blumenscheune - Martina Scholl erstellt und gestaltet Blumenschmuck und Dekorationen ganz nach persönlichem Kundenwunsch für Feierlichkeiten aller Art.

Dies beinhaltet bei Hochzeiten Brautsträuße, Ringkissendekoration, Anstecker, Autoschmuck, Tischdekoration, Kirchenschmuck und Dekoration des Veranstaltungsortes.

Weiterhin werden exklusive Dekorationsartikel wie z.B. versilberte Kerzenleuchter, Silber- und Glasvasen oder rustikale Holzartikel zum Verleih angeboten.

Die bestellte Ware wird zum vereinbarten Termin durch Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl bereitgestellt und, soweit beauftragt, geliefert und dekoriert.

1.2            Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ erfolgen ausschließlich  aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.    

2. Vertragsabschluss  

2.1            Auf eine konkrete Anfrage erhält der Kunde eine Beratung, die, je nach Wunsch, telefonisch oder persönlich in den Geschäftsräumen der Firma  „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ erfolgt.  Basierend auf dem Besprochenen erhält der Kunde ein Angebot per Post oder per E-Mail. Weitere Beratungsgespräche werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2            Im Angebot werden der vereinbarte Termin, die besprochenen Farben, Blumenarten/-sorten, Auswahl der Dekorationsartikel und weitere Leistungsinhalte, inklusive der Preise, aufgeführt.  

2.3            Der Kunde bestellt bei „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ verbindlich die Erbringung von Floristik- bzw. Dekorationsleistungen für einen bestimmten Termin. Der Kunde hat auf das für die Floristik- bzw. Dekorationsleistung entstehende Entgelt eine Anzahlung in Höhe 50% der Angebotssumme zu leisten (vgl. hierzu unten unter Ziffer 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Nach Eingang dieser Anzahlung bestätigt „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“  den Vertragsschluss über die Erbringung der Angebotsleitungen zu dem  vereinbarten Termin.  

2.4            Werden nachträglich zusätzliche Leistungen gegenüber dem unterbreiteten Angebot gewünscht, so sind diese schriftlich (per per Post oder per E-Mail) anzufragen.  Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen wird erst durch eine schriftliche Bestätigung (per per Post oder per E-Mail) durch die Firma „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ zum erweiterten Vertragsgegenstand. In der Bestätigung werden die zusätzlichen Leistungen und deren Preise definiert.

3. Vergütung, Anzahlung und Fälligkeit der Vergütung  

3.1            Der Kunde zahlt für die vertraglichen Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung.  

3.2            Mit Beauftragung der Erbringung von Floristik- bzw. Dekorationsleistung hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe 50% der Angebotssumme innerhalb von 14 Tagen nach Angebotserstellung  zu leisten (vgl. oben unter Ziffer 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Diese wird auf die vertragliche Vergütung angerechnet.  

3.3            Die vertragliche Vergütung abzüglich der geleisteten Anzahlung wird 7 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

4. Anpassung der Vergütung  und des Vertragsinhaltes  

4.1            Sind die vertraglich vereinbarten Blumenarten/-sorten, im üblichen Blumengroßhandel nicht verfügbar oder ist deren Einkaufspreis überdurchschnittlich gestiegen, so wird „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde kann dann wählen, ob die Parteien eine angemessene Preiserhöhung entsprechend den Kostensteigerungen vereinbaren oder ob das vertragsgegenständliche Konzept mit anderen Blumenarten/-sorten, auf die sich die Parteien einigen, umgesetzt wird.    

4.2              Änderungen des Leistungsgegenstandes durch den Kunden sind bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbaren Leistungsdatum möglich. Die Änderungen sind schriftlich an „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ zu richten und von dieser zu bestätigen.    

5. Stornogebühr  

Storniert der Kunden den erteilten Auftrag oder die verbindliche Terminblockierung, so verbleibt die an „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ geleistete Anzahlung als pauschalierter Schadensersatz bei „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ für den in Verbindung mit der Auftragsbearbeitung entstandenen Aufwand. Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen, „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ ist berechtigt, einen konkret darzulegenden höheren Schaden, z.B. in Form von Aufträgen, die aufgrund der Beauftragung oder verbindlichen Terminblockierung nicht angenommen wurden und damit in Verbindung stehende Gewinnausfälle, geltend zu machen.     

6. Vermietung von Gegenständen, Rückgabe und Haftung für Beschädigung  

6.1        An den Kunden vermietete Gegenstände wie z.B. Vasen, Kerzenständer etc. sind spätestens am 3. Tag nach Lieferung/dem Tag der vertragsgegenständlichen Veranstaltung an „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ zurückzugeben, soweit nicht die Abholung dieser Gegenstände durch „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ vertraglich vereinbart ist.  

6.2        Kommt der Kunde mit der Rückgabe der gemieteten Gegenstände in Verzug und gibt diese nicht rechtzeitig innerhalb der vorstehen in Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Frist zurück, so hat er pro Tag für die Zeit bis zur Rückgabe den vertraglich ausgewiesenen Betrag je nicht zurück gebrachten Gegenstand zu bezahlen.  

6.3        Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust der vermieteten Gegenstände. Kann er diese Gegenstände nur beschädigt oder gar nicht zurückgeben, so hat er der Firma „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ stellt dann diese Gegenstände dem Kunden in Rechnung.

7. Lieferzeit und Gefahrtragung  

7.1        Die beauftragten Leistungen sind zu dem vereinbarten Termin zu liefern. Der Kunde ist  verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware oder das Zugänglichmachen des Veranstaltungsortes zu sorgen.  

7.2        Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.  

7.3        „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.    

8. Gewährleistung und Haftung  

8.1       Gelieferte Blumen und Pflanzen können in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist.  

8.2        „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“ haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware wie z.B. Blumenanstecker, Autoschmuck etc. durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.  

8.3        Die vertragliche und außervertragliche Haftung von „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“  wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.    

9. Eigentumsvorbehalt  

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma „Scholli’s Blumenscheune – Martina Scholl“.    

10. Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der anderen Paragraphen dadurch unberührt.    

11. Gerichtstand  

Gerichtsstand ist Miltenberg am Main